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   AG Diez, 08.09.2016 - 8 C 99/16   

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https://dejure.org/2016,58501
AG Diez, 08.09.2016 - 8 C 99/16 (https://dejure.org/2016,58501)
AG Diez, Entscheidung vom 08.09.2016 - 8 C 99/16 (https://dejure.org/2016,58501)
AG Diez, Entscheidung vom 08. September 2016 - 8 C 99/16 (https://dejure.org/2016,58501)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Diez verurteilt mit überzeugender Begründung die bei der HUK-COBURG Versicherte zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten, die die HUK-COBURG vorgerichtlich rechtswidrig gekürzt hatte, mit Urteil vom 8.9.2016 - 8 C 99/16 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Diez verurteilt mit überzeugender Begründung die bei der HUK-COBURG Versicherte zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten, die die HUK-COBURG vorgerichtlich rechtswidrig gekürzt hatte, mit Urteil vom 8.9.2016 - 8 C 99/16 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Diez, 08.09.2016 - 8 C 99/16
    Die vorgenannte Rechtsprechung hat inzwischen auch zusätzliche Bestätigung durch die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, u.a. veröffentlicht in NJW 2014, 1947) erfahren, der darauf abgestellt hat, ob schon eine im Rahmen der Beauftragung getroffene Preisvereinbarung - an der es hier unstrittig fehlt - und nicht erst die spätere Rechnungsstellung "für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt"; nur dann, "wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen".
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Diez, 08.09.2016 - 8 C 99/16
    Auch in seiner weiteren Entscheidung vom 22.07.2014 (VI ZR 357/13, u.a. veröffentlicht in NJW 2014, 3151) hat der BGH nicht alleine darauf abgestellt, ob "die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise erheblich über den üblichen Preisen liegen", sondern zusätzlich darauf, ob dies auch "für den Geschädigten erkennbar" ist.
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Diez, 08.09.2016 - 8 C 99/16
    Insoweit kann sich allenfalls die Frage stellen, ob ohne eine solche Zahlung Schadensersatz in Geld geschuldet ist, was vorliegend jedoch schon deshalb zu bejahen ist, weil sich ein ohne eine solche Zahlung zunächst ggf. nur bestehender Freistellungsanspruch jedenfalls infolge Erfüllungsverweigerung in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH, NJW 2004, 1868).
  • LG Koblenz, 09.05.2012 - 12 S 267/11

    Erstattung der Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten

    Auszug aus AG Diez, 08.09.2016 - 8 C 99/16
    Das Landgericht Koblenz hat in seinem Berufungsurteil vom 09.05.2012 (12 S 267/11) im Wesentlichen ausgeführt, dass der Geschädigte mit dem Sachverständigen zwar nicht auf Kosten des Schädigers jeden beliebigen Preis vereinbaren kann.
  • LG Koblenz, 02.12.2015 - 12 S 59/15
    Auszug aus AG Diez, 08.09.2016 - 8 C 99/16
    Was hierunter zu verstehen ist, hat ebenfalls das Landgericht Koblenz in dem Berufungsverfahren 12 S 59/15 (vgl. Anlage K 8 zur Klageschrift) bereits deutlich herausgearbeitet; dasjenige, was die Beklagte hier anführen will, fällt darunter offensichtlich nicht.
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